Allgemeine Geschäftsbedingungen

 Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1: Anwendung dieser Bedingungen
1.1 Diese Bedingungen sind Bestandteil jeder Vereinbarung, die der Auftraggeber mit der BVBA KPS trifft.
1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn schriftlich vereinbart wurde, dass sie unter Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BVBA KPS auf den Vertrag Anwendung finden.
1.3 Sollte eine der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BVBA KPS nichtig sein oder aufgehoben werden, bleiben die übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang in Kraft.

Artikel 2: Angebot – Bestellung
2.1 Sofern nicht anders angegeben, beträgt die Gültigkeitsdauer des Angebots der BVBA KPS einen Monat.
2.2 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn BVBA KPS einen Auftrag des Auftraggebers schriftlich annimmt.
2.3 Jede Bestellung, die nicht Gegenstand eines schriftlichen Angebots der BVBA KPS war, ist nur verbindlich, wenn sie von der BVBA KPS schriftlich bestätigt wird.
2.4 Jede Bestellung des Auftraggebers bedeutet die Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BVBA KPS durch den Auftraggeber.
2.5 Kalkulationen und Abbildungen sind und bleiben Eigentum der BVBA KPS und dürfen ohne schriftliche Genehmigung der BVBA KPS nicht an Dritte weitergegeben werden.
2.6 Jede Änderung der ursprünglichen Vereinbarung gilt nur, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart worden ist.

Artikel 3: Mehrarbeit
Hat BVBA KPS auf Wunsch des Auftraggebers oder mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zusätzliche Arbeiten ausgeführt, die nicht in das Angebot fallen, wird BVBA KPS diese Arbeiten dem Auftraggeber nach den üblichen Sätzen der BVBA KPS in Rechnung stellen.

Artikel 4: Stornierung
Wenn der Auftraggeber den Vertrag kündigt oder storniert, oder wenn der Vertrag durch das Verschulden des Auftraggebers nicht ausgeführt werden kann, schuldet der Auftraggeber der BVBA KPS eine Entschädigung in Höhe von 20 % des Gesamtbetrags des Auftrags.

Artikel 5: Preis – Zahlung
5.1 Die Preise werden von BVBA KPS in Euro angegeben und verstehen sich immer ohne Mehrwertsteuer. Jede Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes zwischen dem Auftrag und der Ausführung geht zu Lasten des Kunden.
5.2 Die Rechnungen der BVBA KPS sind an ihrem Sitz spätestens 30 Kalendertage nach Rechnungsdatum zahlbar.
5.3 Bei Nichtzahlung einer Rechnung innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist wird die Rechnung von Rechts wegen und ohne dass eine schriftliche Inverzugsetzung erforderlich ist, mit einer pauschalen Entschädigung von 10 % mit einem Mindestbetrag von 125,00 € als Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten erhöht. Darüber hinaus schuldet der Auftraggeber in diesem Fall gemäß dem Gesetz vom 2. August 2002 zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs bis zum Tag der vollständigen Bezahlung der Rechnung Verzugszinsen.
5.4 Im Falle der Nichtzahlung einer Rechnung am Fälligkeitstag, aus welchem Grund auch immer, behält sich BVBA KPS das Recht vor, die Ausführung des Vertrages bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung auszusetzen, und zwar ohne vorherige Inverzugsetzung und ohne schadenersatzpflichtig zu sein.

Artikel 6: Reklamationen
Reklamationen bezüglich der von BVBA KPS ausgeführten Arbeiten werden nicht akzeptiert, wenn sie nicht innerhalb von 8 Kalendertagen nach der Ausführung der Arbeiten schriftlich der BVBA KPS übermittelt werden.

Artikel 7: Ausführung der Vereinbarung
7.1 Die BVBA KPS hat das Recht, bestimmte in Auftrag gegebene Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen.
7.2 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle Daten, die nach Angaben der BVBA KPS für die Durchführung des Vertrages notwendig sind oder bei denen der Auftraggeber verstehen sollte, dass diese zur Vertragserfüllung erforderlich sind, rechtzeitig der BVBA KPS übermittelt werden. Geschieht dies nicht, hat BVBA KPS das Recht, die Erfüllung des Vertrages auszusetzen und/oder dem Auftraggeber die durch die Verzögerung entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
7.3 Die BVBA KPS haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art, die darauf zurückzuführen sind, dass sie die Arbeiten auf der Grundlage unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben des Auftraggebers ausgeführt hat.
7.4 Der Auftraggeber stellt die BVBA KPS von eventuellen Ansprüchen Dritter frei, die einen Schaden durch die Vertragserfüllung erleiden, der dem Auftraggeber zuzuschreiben ist.

Artikel 8: Haftung
Die Haftung der BVBA KPS ist auf die in ihrer Haftpflichtversicherung genannten Bedingungen und auf die Beträge beschränkt, die ihr Haftpflichtversicherer auszahlen wird.

Artikel 9: Höhere Gewalt
Jeder Fall von höherer Gewalt oder Zufall entbindet die BVBA KPS von Rechts wegen von jeder Verpflichtung, ohne dass der Auftraggeber Schadenersatzansprüche geltend machen kann.
Zu Fällen höherer Gewalt gehören: Unfälle, Materialstörungen, Verkehrsstörungen, außergewöhnliche klimatische Bedingungen wie Schnee usw.

Artikel 10: Gerichtsbarkeit
Jede Streitigkeit zwischen den Parteien über den Abschluss, die Ausführung und die Auslegung des Vertrages unterliegt belgischem Recht und fällt in die Zuständigkeit des Gerichtsbezirks, in dem sich der Sitz der BVBA KPS befindet.
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